"Die Verfügung vom 29. März 2023 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung zuzusprechen. Eventualiter sei durch die angerufene Gerichtsbehörde ein polydisziplinäres Gutachten einzuholen, und es sei danach über die Leistungsansprüche des Beschwerdeführers neu zu entscheiden. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte er diverse Berichte seiner behandelnden Ärzte ein. -3-