1.3. Mit Neuanmeldung vom 15. April 2022 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend. Die Beschwerdegegnerin aktualisierte daraufhin die medizinischen und beruflichen Akten und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach durchgeführten Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer RAD-Stellungnahme wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 29. März 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 29. März 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: