Immerhin qualifizierte der psychiatrische Gutachter Dr. med. E._____ bei einer Intensivierung der therapeutischen Massnahmen mit Anpassung der Medikation eine Besserung der depressiven Symptomatik als erreichbar, was unter Geltung der erwähnten Indikatorenrechtsprechung grundsätzlich gegen eine Behandlungsresistenz (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_563/2017 vom 23. Februar 2018 E. 8.2.2) spricht und zudem eine leitliniengerechte Therapie nicht als erstellt erscheinen lässt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_167/2018 vom 26. April 2018 E. 4.2.2). -8-