Mit Vorbescheid vom 16. November 2022 stellte sie der Beschwerdeführerin die Zusprache einer befristeten ganzen Invalidenrente für die Periode vom 1. November 2019 bis 31. März 2020 in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, hielt die Beschwerdegegnerin neuerlich Rücksprache mit dem RAD und entschied schliesslich mit Verfügung vom 5. April 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 11. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: