5.2.3. Inhaltlich macht die Beschwerdeführerin geltend, Dr. med. B._____ habe bei seiner Auseinandersetzung mit den Diagnosen der anhaltenden somatoformen Schmerzstörung (ICD-10 F 45.40) und der chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren (ICD-10 F 45.41) die klassifikatorischen Vorgaben unzutreffend angewandt, weshalb auf seine Beurteilung in ihrer Gesamtheit nicht abgestellt werden könne.