4.2. In den Akten findet sich ferner ein von der Krankentaggeldversicherung eingeholtes bidisziplinäres rheumatologisch-psychiatrisches Gutachten der Dres. med. D._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, und E._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 2. September 2020. Aus rheumatologischer Sicht wurden ausschliesslich Diagnosen gestellt, die sich nicht auf die -6-