Beschwerdeführerin das rechtliche Gehör, ehe sie das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente mit Verfügung vom 13. April 2023 abwies. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 17. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 13. April 2023 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine Rente der Invalidenversicherung in gesetzlicher Höhe zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Verfügung vom 13. April 2023 aufzuheben und die Sache zu weiteren Abklärungen und anschliessender Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.