_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten. Gestützt auf das am 19. Juli 2022 erstattete Gutachten und den Haushaltabklärungsbericht vom 30. April 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin nach neuerlicher Rücksprache mit dem RAD mit Vorbescheid vom 29. August 2022 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 27. September 2022 Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin nach abermaliger Rücksprache mit ihrem RAD eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme vom 18. März 2023 ein. In der Folge gewährte sie der