1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 14. Dezember 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation und die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushaltsbereich ab. Insbesondere holte sie die Akten der Krankentaggeldversicherung ein und liess die Beschwerdeführerin zudem nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) durch Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten.