4.2.3. Dr. med. E._____, bei welcher die Beschwerdeführerin seit dem 16. Januar 2019 bis zumindest zum 16. November 2021 in psychiatrischer Behandlung stand (VB 52 S. 3), stellte in ihrem Bericht vom 17. November 2021 die Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung (F33.1) und eines anhaltenden depressiven Zustands (VB 52 S. 4). Die Beschwerdeführerin berichte über starke Müdigkeit und Antriebslosigkeit sowie eine anhaltende depressive Stimmungslage. Die Frage nach dem aktuellen psychopathologischen Befund beantwortete Dr. med. E._____ dahingehend, dass Symptome einer anhaltenden depressiven Störung vorliegen würden (VB 52 S. 3).