4.2.2. Aus den Akten ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin ab dem 14. Januar 2016 bis zumindest Ende April 2017 bei Dr. med. D._____ in psychiatrischer Behandlung war (VB 15 S. 2 ff.; 28 S. 2 ff.). Bereits im Juni 2016 stellte diese der Beschwerdeführerin die Diagnosen einer rezidivierenden depressiven Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode (F33.1) sowie "andere Kontaktanlässe mit Bezug zum engeren Familienkreis" (Z63; VB 15 S. 2), welche sie in der Folge mehrfach bestätigte (VB 25 S. 6, 4 und 2; 28 S. 2).