Die Beschwerdeführerin habe zunehmend von der gefühlten Schwere und Aussichtslosigkeit ihrer Ehekonflikte berichtet. Die Situation habe sich anlässlich eines Partnergesprächs als verfahren dargestellt, das Verhältnis habe deutlich distanziert gewirkt. Sie habe wiederholt Trennungsabsichten geäussert, sich aber nicht durchringen können. Insgesamt werde vermutet, dass diese anhaltende ungewisse Konstellation einen bedeutsamen depressiogenen Faktor bei der Beschwerdeführerin dargestellt habe. Nachdem sich der gesundheitliche Zustand ihrer Schwester stabilisiert habe, habe sich langsam eine Verbesserung bei der Beschwerdeführerin eingestellt (VB 15 S. 13).