Gemäss dem Bericht habe die Beschwerdeführerin von Schwierigkeiten in der partnerschaftlichen Beziehung berichtet. So habe sie sich durch ihren Ehemann nach der Geburt ihrer Töchter im Jahr 2008 nicht unterstützt gefühlt (VB 15 S. 11 f.), weshalb es 2010 zur gerichtlichen Trennung gekommen sei und sie mit den Kindern zurück nach Möhlin gezogen sei, wo ihre Familie lebe. Aus Mitleid sei sie 2012 wieder mit ihrem Ehemann zusammengekommen. Das Verhältnis sei jedoch unverändert schwierig gewesen, was durch ihre wiederholt depressiven Krisen verstärkt worden sei. Kontakt und Kommunikation hätten sich auf das Nötigste beschränkt, die Liebe sei nicht mehr da gewesen.