Mittelfristig sei in dieser überwiegend im Stehen/Gehen ausgeübten Tätigkeit jedoch mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen. In angepasster Tätigkeit (wechselbelastend, überwiegend sitzend, ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächer, ohne Gehen in unwegsamem Gelände und ohne repetitives Begehen von Treppen) bestehe seit Ablauf des Wartejahres per Februar 2022 bis aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Auf eine Stellungnahme zu Diskrepanzen bzw. anderslautenden Beurteilungen verzichtete Dr. med. B._____, da solche nicht erkennbar seien bzw. vorlägen.