Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit als Verkäuferin sei den Angaben der Taggeldversicherung zu folgen. Vor dem 16. Januar 2019 sei lediglich vom 14. März 2016 bis zum 22. Mai 2016 eine Arbeitsunfähigkeit dokumentiert. Mittelfristig sei in dieser überwiegend im Stehen/Gehen ausgeübten Tätigkeit jedoch mit einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zu rechnen.