Mit der fehlenden Erfassung und Dokumentation eines psychopathologischen Befundes könne weder eine ICD-10-konform gestellte psychiatrische Diagnose erkannt noch eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit nachvollzogen werden. Dr. med. B._____ kam zum Schluss, dass IV-fremde Elemente (ausgeprägte Partnerschaftskonflikte, Kündigung durch Arbeitgeber, familiäre Belastungen, chronisch angespannte finanzielle Situation, Abhängigkeit vom Sozialamt, etc.) eindeutig im Vordergrund stünden. Solange diese bestünden, werde keine Therapie zu einer dauerhaften Verbesserung einer veritablen depressiven Symptomatik führen. Neurologisch hätten keine sicher pathologischen Befunde festgestellt werden können.