1.2. Am 11. August 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin bei der Beschwerdegegnerin wiederum unter Angabe von Depressionen erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration / Rente) an. Nach neuerlichen Abklärungen, Rücksprache mit dem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und einer Abklärung an Ort und Stelle wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 17. April 2023 ab. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 16. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: