6.2. 6.2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich bei der Bemessung der Vergleichseinkommen sowohl betreffend das Valideneinkommen als auch bezüglich des Invalideneinkommens auf den Totalwert der Tabelle T17, Männer, Ziffer 4 "Bürokräfte", der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2018, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2019 eingetretene Nominallohnentwicklung berücksichtigte. Sie ermittelte so ein Valideneinkommen in der Höhe von Fr. 77'516.00 und – ausgehend von einer Arbeitsfähigkeit von 20 % – ein Invalideneinkommen von Fr. 15'503.00.