Rente" könne ein Rentenanspruch sodann erst nach Beendigung der Eingliederungsmassnahmen entstehen. Da die Eingliederung erst per 1. Februar 2019 abgeschlossen worden sei, sei der Rentenanspruch ab diesem Zeitpunkt geprüft worden, wobei der Einkommensvergleich einen Invaliditätsgrad von 80 % ergeben habe (Verfügung vom 5. April 2023 in VB 263).