In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin Abklärungen in beruflicher Hinsicht und führte Eingliederungsmassnahmen durch. Nachdem die beruflichen Massnahmen beendet worden waren, nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit dem RAD und liess den Beschwerdeführer, nachdem sie das zunächst eingeholte psychiatrische Gutachten von Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 13. März 2020 für nicht beweistauglich befunden hatte, durch Dr. med. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 23. Dezember 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 5. April 2023 und