1. Der 1993 geborene Beschwerdeführer meldete sich, nachdem ihm in den Jahren 2001 bis 2010 auf entsprechende Gesuche hin wiederholt medizinische Massnahmen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zugesprochen worden waren, am 11. Juni 2012 unter Hinweis auf soziale Phobien, eine seit 2009 bestehende depressive Erkrankung, eine Anpassungsstörung und eine psychische Verhaltensstörung durch Cannabinoide bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).