5.1.2. Betreffend die Diagnose des Morbus Crouzon ist des Weiteren zu erwähnen, dass im Bericht der G._____ AG vom 26. Oktober 2021 ausgeführt wurde, dass die seltene Missbildung des Morbus Crouzon zu wenig bekannt sei, sodass nicht alle Probleme genau erfasst und gewertet werden könnten. Es sei somit schwierig, abzugrenzen, was als psychische Belastungsstörung und was als Folgen des Hirndrucks gewertet werden müsse (VB 37 S. 38). Damit sind auch die Auswirkungen des Morbus Crouzon auf die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin nicht geklärt.