Dipl.-Psych. C._____ hatte sodann auch eine testpsychologische Untersuchung durchgeführt, welche das Vorliegen einer Persönlichkeitsstörung vom Borderline Typ belegt habe (SKID-II, wobei die Beschwerdeführerin acht von neun Kriterien der Boderlinepersönlichkeitsstörung erfüllt habe, nämlich verzweifeltes Bemühen, tatsächliches oder vermutetes Verlassenwerden zu vermeiden, Muster instabiler und intensiver zwischenmenschlicher Beziehungen, Identitätsstörung, Impulsivität, affektive Instabilität, chronisches Gefühl innerer Leere, unangemessene heftige Wut, durch Belastungen ausgelöste paranoide Vorstellungen; BB 3). Inwiefern bzw. woraus RAD-Ärztin Dr. med. E._____ ableitet, dass