Dies wurde sodann auch von den behandelnden Ärzten der Klinik D._____ bestätigt (vgl. den Austrittsbericht Insomnieprogramm vom 14. Februar 2022 in VB 24 S. 4, wonach es wegen den mit dem Morbus Crouzon verbundenen psychosozialen Belastungen wiederholt zu depressiven Einbrüchen gekommen sei). Die Müdigkeit und die Schmerzen der Beschwerdeführerin würden jedoch schon seit dem Jahr 2010 bestehen (Arztbericht für die Taggeldversicherung nach VVG der Psychiatrischen Dienste F._____ vom 19. November 2021 in VB 12.1 S. 1).