angestammten Tätigkeit als Detailhandelsassistentin in einem 80–100%- Pensum nachzugehen, wenn folgendes Zumutbarkeitsprofil gegeben sei: klar zugewiesene Arbeitsstruktur und Aufgabenbereiche, welche vorzugsweise eigenständig abgearbeitet werden könnten, massvoller Kundenkontakt, vorzugsweise Tätigkeiten, die im Hintergrund verrichtet werden könnten, geregelte Arbeitszeiten ohne Wechselschichten und Nachtschichten (VB 55).