Betreffend die mittelgradige depressive Episode sei die Beschwerdeführerin leitliniengerecht behandelt worden, weshalb es zu einer Stabilisierung gekommen sei. Umfangreichere Unterstützungsmassnahmen der beruflichen Eingliederung würden sinnvoll erscheinen. Zu Beginn werde ein 30%iges Pensum mit einer Steigerungskadenz von monatlich 10 % empfohlen. Im Verlauf sollte eine Arbeitsfähigkeit von mindestens 80 % in der angestammten Tätigkeit erreicht werden können. Ohne Doppelbelastung sollte es der Beschwerdeführerin möglich sein, ihrer -5-