In der Aktennotiz vom 27. März 2023 führte RAD-Ärztin Dr. med. E._____ sodann aus, der Bericht der Klinik D._____ vom 11. November 2022 sei im Vergleich zum Vorbericht vom 13. Oktober 2022 nahezu identisch, weshalb diesem keine neuen wesentlichen Informationen entnommen werden könnten. Eine nachvollziehbare und ICD-10-konforme Begründung für das Vorliegen einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ (ICD-10 F60.30) werde weiterhin vermisst. So fehle der Nachweis, dass es sich um stabile und situationsunabhängige dysfunktionale Verhaltensmuster handle, welche sich im späten Kindesalter oder der Adoleszenz entwickelt hätten.