Dr. med. E._____ führte in ihrer Beurteilung vom 19. Dezember 2022 aus, die durch die Behandler gestellten Diagnosen könnten nicht ohne Weiteres nachvollzogen werden. So sei die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung nicht genau begründet und nicht ICD-10-konform erläutert worden. Auch könne dabei kein rezidivierender Charakter der depressiven Störung erkannt werden. Zwar sei eine mittelgradige depressive Episode aufgrund der vorliegenden Berichte nachvollziehbar, weshalb Dr. med. E._____ vom Vorliegen einer leichten bis mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10 F32.0/1) ausging.