2.4. Mit Eingabe vom 11. Dezember 2023 reichte die Beschwerdeführerin nach Aufforderung durch das hiesige Versicherungsgericht die Rechnung vom 30. November 2023 für die Stellungnahme von Dr. med. Dipl.-Psych. C._____ ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. April 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 58) einen Rentenanspruch bzw. einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf berufliche Massnahmen zu Recht verneint hat.