2. 2.1. Am 15. Mai 2023 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 13. April 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 13.04.2023 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, weitere berufliche Massnahmen und die Kostengutsprache für eine Umschulung zu prüfen. 3. Der Beschwerdeführerin sei rückwirkend ab 01.08.2022 eine Invalidenrente zuzusprechen. 4. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren medizinischen Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.