1. Die 1995 geborene und als Detailhandelsfachfrau tätige Beschwerdeführerin meldete sich am 6. Januar 2022 unter Hinweis auf einen Morbus Crouzon, diverse körperliche Beschwerden und psychische Probleme bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen holte die Beschwerdegegnerin die Beurteilung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) ein. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsgesuch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. April 2023 ab.