ADHS], kombiniert (unaufmerksam, hyperaktiv/impulsiv), in schwerer Ausprägung […] entsprechend ICD-10: F90.2" (VB 164). Gestützt darauf hielt die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes in ihrer Stellungnahme vom 1. März 2023 fest, dass die Beschwerdeführerin aus psychischen Gründen von der Psychiatrie-Spitex, dem Reinigungsangestellten und Angehörigen unterstützt werde. Voraussetzung für die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung aus psychischen Gründen sei die Zusprache einer Viertelsrente, was vorliegend nicht gegeben sei. Die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Rz. 2093 KSH seien nicht gegeben, weshalb der Einwand abzuweisen sei (VB 163 S. 2, vgl. E. 2.3. hiervor).