3.3. In der Folge bat die Beschwerdegegnerin die behandelnde Psychiaterin um Angabe der Diagnosen, die die Unterstützung der Beschwerdeführerin im häuslichen Umfeld begründeten (VB 162). In seinem Bericht vom 23. Februar 2023 führte Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Klinikkollege der die Beschwerdeführerin behandelnden Psychiaterin, aus, die Beschwerdeführerin sei "aufgrund der Funktionseinschränkungen durch folgende psychische Störung auf lebenspraktische Begleitung im häuslichen Umfeld angewiesen: Aufmerksamkeitsdefizit-Hy- peraktivitätsstörung [ADHS], kombiniert (unaufmerksam, hyperaktiv/impulsiv), in schwerer Ausprägung […] entsprechend