Sie könne "[z]ufolge der Missbildungen des Zentralnervensystems (Diabetes Insipidus)" ohne Begleitung einer Drittperson nicht selbstständig wohnen (VB 161 S. 4). Insbesondere bedürfe sie einer regelmässigen lebenspraktischen Begleitung durch die Psy- chiatrie-Spitex, den Raumpfleger und ihre Angehörigen, um den minimalen Anforderungen an die Wohnungspflege gerecht zu werden und damit letztlich einschneidende Konsequenzen bis hin zum Jobverlust und einer Heimeinweisung verhindern zu können (VB 161 S. 3 f.).