S. 6) habe sich der Zeitaufwand für die benötigte Unterstützung in den letzten Monaten auf durchschnittlich zwei Stunden und 47 Minuten pro Woche belaufen. Die Notwendigkeit einer regelmässigen lebenspraktischen Begleitung sei damit ausgewiesen. Sie könne "[z]ufolge der Missbildungen des Zentralnervensystems (Diabetes Insipidus)" ohne Begleitung einer Drittperson nicht selbstständig wohnen (VB 161 S. 4).