Mit Abklärungsbericht vom 25. Oktober 2022 über die Abklärung an Ort und Stelle vom Vortag (vgl. VB 156) erkannte die Fachspezialistin des Abklärungsdienstes auf einen Bedarf an lebenspraktischer Begleitung von total 60 Minuten pro Woche seit März 2020, wobei dieser sich vollumfänglich aus der Begleitung zur Ermöglichung des selbstständigen Wohnens ergebe, während ein Bedarf an Begleitung bei ausserhäuslichen Verrichtungen und an solcher zur Vermeidung dauernder Isolation jeweils verneint wurde. Namentlich erachtete die Fachspezialistin einen wöchentlichen Unterstützungsaufwand von 30 Minuten durch die psychiatrische Spitex im