2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 16. Mai 2023 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1 Die Verfügung vom 13. April 2023 sei aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen, der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen, insbesondere eine Hilflosenentschädigung wegen leichter Hilflosigkeit. 2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: