Entsprechend ist auch nachvollziehbar, dass Dr. med. B. einen natürlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall vom 3. Januar 2022 und dem operativen Eingriff am 16. September 2022 als nicht überwiegend wahrscheinlich erachtete. Schliesslich begründete er (entgegen den entsprechenden Ausführungen des Beschwerdeführers [vgl. Replik]) auch einleuchtend, weshalb die linksseitige Schulterkontusion, die der Beschwerdeführer sich beim Sturz vom 3. Januar 2022 zugezogen habe, bzw. die AC-Gelenkkapselpartialruptur – entsprechend der medizinischen Erfahrung bei derartigen Läsionen – nach spätestens acht Wochen bzw. 2.5 Monaten ausgeheilt gewesen sei (VB 56 S. 6).