Dass die festgestellte Arthrose traumatisch ausgelöst worden sei, erscheine aufgrund der vorhandenen medizinischen Berichte als äusserst unwahrscheinlich. Es sei daher mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festzustellen, dass jeweils drei bis vier Wochen nach dem Unfall vom 7. Juli 2019 bzw. demjenigen vom 3. Januar 2022 ein Status quo ante vel sine eingetreten sein müsse. Der genannte Zeitpunkt entspreche klinisch und erfahrungsgemäss bei Kontusionen genau diesem Zeitrahmen. Eine richtunggebende Verschlimmerung durch eine Traumatisierung der zweifellos bereits vor den beiden Unfällen vorhanden gewesenen Arthrose sei durch keinen objektiven Befund dokumentiert (VB 88 S. 5 f.).