Die am 9. Dezember 2019 vom Hausarzt festgestellte Supraspinatussehnenläsion (vgl. VB 8 S. 2) stelle einen "rein degenerativ-engebedingten (Subacromialraum nach Bigliani Grad I-II mit degenerativen AC-Gelenks- veränderungen) Befund dar". Dieser fünf Monate nach dem gemeldeten Ereignis erhobene klinische Nebenbefund habe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in einem kausalen Zusammenhang zum Unfall gestanden und sei weder in der MRT-Untersuchung vom 17. Januar 2022 (vgl. VB 35) sichtbar ("Rotatorenmanschette: Intakte Supraspinatus") noch jemals klinisch relevant gewesen (VB 56 S. 6).