1.2. Am 13. bzw. 28. Oktober 2021 meldete der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin ca. Mitte September 2021 aufgetretene und seither anhaltende linksseitige Schulterschmerzen als Rückfall zum Unfall vom 7. Juli 2019. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge erneut Heilbehandlungsleistungen.