- 13 - 6.3.3. Das Abstellen auf die Tabellenlöhne der LSE ist angesichts der Tatsache, dass der Beschwerdeführer mit der effektiv ausgeübten Tätigkeit im 50%- Pensum seine Restarbeitsfähigkeit von 100 % in einer angepassten Tätigkeit nicht ausschöpft, nicht zu beanstanden.