im Rahmen seiner Beurteilung vom 28. Februar 2023 ausführlich eingegangen ist. Auch dieser Bericht behandelt jedoch einzig die Problematik in der rechten Hand, dem rechten Ellenbogen und der rechten Schulter des Beschwerdeführers (VB 74 S. 14 f.), weshalb der Schluss von Dr. med. C._____ dahingehend, dass weiterhin nur Einschränkungen des rechten Arms/Schulter bestünden (vgl. E. 3.2. hiervor) durchaus einleuchtet. Seine unter Verweis auf die Beurteilung von Dr. med. D.___