konnten aufgrund der Ergebnisse entsprechender Untersuchungen signifikante Gesundheitsschäden als Ursache der geklagten Beschwerden ausgeschlossen werden, wurden doch eine regelrechte Durchblutungssituation der rechten Hand festgestellt und Hinweise auf eine relevante motorische Neuropathie verneint. Das neu diagnostizierte rechtsseitige CTS, das sich in (ausschliesslich) nächtlich auftretenden Beschwerden und leichten Kribbelparästhesien manifestiere, wurde als lediglich leichtgradig eingestuft und im Falle einer Persistenz mit einer Handgelenkschiene als therapierbar gewertet (VB 74 S. 17; vgl. E. 5.2.2. hiervor).