Die Funktionseinschränkungen des rechten Armes, soweit diese über das Mass der initialen lokalen Schädigung hinausgingen, würden im Rahmen der fortbestehenden Schmerzen gesehen. Hinweise auf eine relevante motorische Neuropathie bestünden nicht. Bei fehlendem neuropathischen Schmerzaspekt sei weder die Notwendigkeit einer spezifischen Analgesie noch einer neurologischen Verlaufskontrolle gegeben (VB 74 S. 17).