der Faustschluss und die Fingerlangstreckung seien dem Beschwerdeführer möglich gewesen. Es habe sich eine regelrechte Durchblutungssituation der rechten Hand ohne objektivierbare Befunde für eine Perfusionsstörung gezeigt, welche die angegebenen Beschwerden (Kraftminderung im rechten Arm, schwer zu definierende Momente, in denen ihm Gegenstände aus der Hand fielen) erklären würden. Die handchirurgisch empfohlene Option der Narbenkorrektur würde die Beschwerden wohl nicht lindern. Es sei eine neurologische Beurteilung der Nervenfunktion an der rechten oberen Extremität durchzuführen. Gefässchirurgisch sei keine weitere Nachkontrolle geplant (VB 63 S. 2).