5.2.2. Was die seit der Beurteilung durch Dr. med. D._____ ergangenen medizinischen Akten, auf die sich der Beschwerdeführer beruft, anbelangt, wurden im Bericht des Spitals E._____, Gefässchirurgie, vom 4. Januar 2022 betreffend die auf seinen Wunsch hin durchgeführte Sprechstunde vom 3. Januar 2022 klinisch eine Hypästhesie am ulnarseitigen Unterarm rechts, eine limitierte Extension im Handgelenk und eine Druckdolenz am Ellbogengelenk festgestellt; der Faustschluss und die Fingerlangstreckung seien dem Beschwerdeführer möglich gewesen.