anamnestisch eher nicht typisch neuropathischen – Schmerzen des Beschwerdeführers aus neurologischer Sicht zu erklären. Ein am 20. April 2021 durchgeführter Ultraschall habe normale Befunde gezeigt. Im aktuellsten Bericht vom 4. Oktober 2021, der sich auf die Ergebnisse einer handchirurgischen Verlaufskontrolle vom 27. September 2021 beziehe, sei aufgrund der Angaben der Arbeitgeberin als unmöglich erachtet worden, dass der Beschwerdeführer die schwere körperliche Arbeit weiter ausübe. Es sei über eine Reduktion der maximalen Kraft berichtet worden. Zusammenfassend sei eine 50%ige Arbeitsunfähigkeit vom 1. August 2021 bis zum 31. Oktober 2021 attestiert worden.