gefunden. Funktionelle Einschränkungen im Verlauf des Nervus radialis durch die stattgefundene Nervenschädigung seien damit plausibel und nachvollziehbar. Gemäss vertrauensärztlichem Bericht der Taggeldversicherung vom 31. Oktober 2021 sei die angestammte Tätigkeit dauerhaft zu 50 % und körperlich adaptierte Verweistätigkeiten (ohne Einsatz der dominanten Hand) ab 1. November 2021 zu 100 % als zumutbar beurteilt worden. Aus Sicht des RAD könne diese Einschätzung so übernommen werden. IV-fremde Elemente lägen nicht vor (VB 71 S. 3).