2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 29. Juni 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Rebecca Wyniger, Rechtsanwältin, Aarau, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 10. Juli 2023 wurde B._____ als aus den Akten erkennbare berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen. Diese teilte mit Eingabe vom 15. August 2023 ihren Verzicht auf eine Stellungnahme mit.